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Das Wort Kirche, althochdeutsch kirihha, ein den Westgermanen gemeinsames Lehn-wort, kommt aus dem Griechischen (kyriake oikia) – es bedeutet  "Haus des Herrn".  

Kirche bezeichnete also zunächst das Gotteshaus, wurde aber früh auch auf die Ge-meinschaft der Christen übertragen. 

Die griechisch‑lateinische Bezeichnung für die Gemeinschaft war ekklesia. Im Grie-chischen, Lateinischen und in den romanischen Sprachen wurde ekklesia umgekehrt auch auf das Gotteshaus übertragen. 

Die Goten haben das Wort aus dem Griechischen übernommen und mit aikklesjo über-setzt. Sie haben sich auch sonst der Tradition des griechischen Christentums ange-schlossen, die damals die vorherrschende war.

Ekklesia bedeutet im Griechischen Volksversammlung. Das Wort hängt mit dem grie-chischen Wort für "rufen" zusammen (kalein) und hat einen Bezug zur griechischen polis, dem griechischen "Stadtstaat": Die Teilnehmer der Volksversammlung waren die ekkletoi, die vom Herold der polis Heraus‑ und Zusammengerufenen. 

Die Volksversammlung war die wichtigste Einrichtung der gottgegebenen polis und ihrer Lebensordnung.

Polis bedeutet ursprünglich "Burg", das mit "bergen" zusammenhängt, also ein Ort der Geborgenheit des Menschen. 

Zu Beginn der Volksversammlung sprach der Herold Gebete, im Verlauf der Versamm-lung hat jeder Redner vor seiner Rede Gebete gesprochen. 

Über die polis schreitet der Mensch aus "kulturloser" Unsicherheit heraus auf den Weg einer höheren Entwicklung. 

Die polis beruht auf freiem Zusammenschluß der Menschen, aber erst Gott macht ihn durch seine Geschenke an den Menschen möglich:

"Handfertigkeit", "Ehrfurcht" und "Gerechtigkeit". 

Die polis stand unter der Autorität des von allen anerkannten Gesetzes, sie ist die Voraussetzung der Entfaltung aller geistigen Werte, aller kulturellen Blüte und allen Wohlbefindens. 

Das Gesetz schützt das gemeine Wohl, jeder hat die Pflicht, das Ganze nach besten Kräften zu fördern; wer sich dem verweigert, wird ausgeschlossen.

Im Gemeinschaftsleben der polis kommt der Mensch eigentlich erst zu sich selbst, zur Entfaltung seines Wesen; er ist "von Natur" zur polis geschaffen. 

Die Autorität des Gesetzes ist durch gottgegebene Ehrfurcht geschützt: Die Zerstö-rung der gesetzlichen Autorität zerstört auch die polis. 

Die Ordnung der polis ist heilig:

Die polis ist eine religiöse Gemeinschaft: Ohne Religion und Kultus kann sie nicht be-stehen. Sie ist eine ”sakrale" Organisation. Ihr Ursprung liegt bei dem Höchsten Gott, der deshalb nicht umsonst ”Beschützer der polis” heißt.

Die ekklesia, die gottgewollte Versammlung der mündigen Volksgenossen, ist das Urbild für die "Kirche", die zur Entscheidung und Leitung in den Angelegenheiten der christli-chen polis, des Volkes Gottes, der civitas dei (Augustinus), berufen ist.

Als die Kirchen der Ostgermanen entstanden, war das "Volk Gottes" unter dem römi-schen Kaisertum monarchisch verfaßt: Christus hatte das Kaisertum in der Person des "apostelgleichen" Kaisers Konstantin "mystisch" bestätigt.

An der Spitze der germanischen Kirchen standen – die germanischen Könige; sie waren Vizekönige des Römischen Kaisers. Sie haben sich niemals vom Römischen Universal-kaisertum gelöst. 

"Es ist unmöglich, daß Christen eine Kirche haben, aber keinen Kaiser",

war die Botschaft des Patriarchen Antonios von Konstantinopel an den Großfürsten Wassilij Dimitrjewitsch vom Moskau noch im Jahre 1393 ,

"denn das Kaisertum und die Kirche bilden eine Einheit und Gemeinschaft, es ist un-möglich, sie von einander zu trennen". 

Der Fall Konstantinopels 1453 machte dem (Ost-)Römischen Reich ein Ende.

Nachfolger der Römischen Kaiser im Osten wurden die russischen Zaren.

Das Heilige (West-)Römische Reich (Deutscher Nation) endete im Jahre 1806.

Seit dem Untergang des russischen Zarentums 1918 haben die Christen keinen Kaiser mehr.

Das Elend der heutigen "Kirchen" in einer "säkularen Gesellschaft" beruht nicht zuletzt - auf dem Fehlen eines universalen Kaisertums.

 
     
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